Gegenvorstellungsverfahren gegen Facebook, Instagram oder andere können nach dem Netzdurchsetzungsgesetz nicht durchgeführt werden, wenn der Anbieter innerhalb der EU einen Sitz hat (hier in Irland) – Herkunftslandprinzip

Die in § 3b des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) vorgesehene Pflicht, ein Gegenvorstellungsverfahren vorzuhalten, ist auf in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Anbieter sozialer Netzwerke teilweise nicht anwendbar. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute vorläufig festgestellt und damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln teilweise geändert. Die in Irland ansässige Antragstellerin ist ein Unternehmen des Meta-Konzerns und

» Weiterlesen

Eine juristische Person, deren Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung unrichtiger Angaben im Internet verletzt ist, kann Klage bei den Gerichten des Mitgliedstaats erheben kann, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet

1. Art. 7 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass eine juristische Person, deren Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung unrichtiger Angaben über sie im Internet und durch das Unterlassen der Entfernung sie

» Weiterlesen