Durch das Angebot von kostenpflichtigen Informationen für Ärzte haben diejenigen Ärzte, die ohne Einwilligung bewertet werden, einen umfassenden Löschungs- und Unterlassungsanspruch
Bundesgerichtshof zur Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals im Internet (www.jameda.de) Urteil vom 20. Februar 2018 – VI ZR 30/17 Die Parteien streiten um die Aufnahme der klagenden Ärztin in das Arztbewertungsportal der Beklagten. Die Beklagte betreibt unter der Internetadresse www.jameda.de ein Arztsuche- und Arztbewertungsportal, auf dem Informationen über Ärzte und Träger anderer Heilberufe kostenfrei
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