Entscheidungen zum Internetrecht

1. „Unwirksamkeit von Online-Eheschließungen per Videotelefonie“ Gericht: Bundesgerichtshof (BGH) Aktenzeichen: XII ZB 211/22 Entscheidung vom: 12. September 2023 Sachverhalt: Zwei in Deutschland lebende nigerianische Staatsangehörige schlossen per Videotelefonie die Ehe vor einer Behörde in Utah, USA. Beide befanden sich während der Eheschließung in Deutschland und gaben ihre Erklärungen über eine zeitgleiche Bild- und Tonübertragung ab. Entscheidung: Der BGH entschied, dass

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Die Vorenthaltung der Versandkosten ist auch dann unlauter, wenn die Angaben zu den Versandkosten noch vor der Bestellung nachgeholt werden.

Gegen die hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages, in dessen abstrakt beschreibendem Teil die Worte „ohne deutliche und hinreichende Informationen über die anfallenden Versandkosten“ verwendet werden, bestehen dann keine Bedenken, wenn der Antrag zusätzlich auf eine konkrete Verletzungsform Bezug nimmt, die keinerlei Informationen über die Versandkosten enthält. Ein gemäß diesem Antrag erlassener Unterlassungstenor erfasst lediglich Angebote, die wie die angegriffene konkrete Verletzungsform

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