Bei gleichnamigen genügt nicht ein allgemeiner Hinweis auf einer ansonsten leeren Seite, die Seite entstehe noch, um eine Priorität zu begründen, wenn die Domain treuhänderisch gehalten wird.

a) Der Registrierung eines aus einem bürgerlichen Namen bestehenden Domainnamens durch einen Treuhänder kommt im Verhältnis zu Gleichnamigen die Priorität zu, wenn für alle Gleichnamigen eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung des Namens als Domainname im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist oder ob der Namensträger die Eintragung nachträglich genehmigt hat, bevor der gleichnamige Prätendent –

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