Entscheidungen zum Internetrecht

1. „Unwirksamkeit von Online-Eheschließungen per Videotelefonie“ Gericht: Bundesgerichtshof (BGH) Aktenzeichen: XII ZB 211/22 Entscheidung vom: 12. September 2023 Sachverhalt: Zwei in Deutschland lebende nigerianische Staatsangehörige schlossen per Videotelefonie die Ehe vor einer Behörde in Utah, USA. Beide befanden sich während der Eheschließung in Deutschland und gaben ihre Erklärungen über eine zeitgleiche Bild- und Tonübertragung ab. Entscheidung: Der BGH entschied, dass

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Antrag auf Veröffentlichung von Rubrum und Unterlassungstenor auf Facebook ist auf Folgenbeseitigung gerichtet, die als selbstädige Rechtsfolge neben die Verpflichtung zur Unterlassung hinzutritt

1. Weist das Berufungsgericht die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurück, ob-wohl es die Berufung wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO für unzulässig erachtet hat, ist die Rechtsbeschwerde gemäß § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO statthaft. 2. Für die Bemessung des Beschwerdewerts eines Berufungsantrags auf Unterlas-sung eines Eintrags in Facebook, in

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