Wird die Kopie einer Software durch Bekanntgabe des Produktschlüssels weiterverkauft, setzt die Berechtigung Erwerbers voraus, dass der Vorerwerber seine Kopien zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs unbrauchbar gemacht hat

Wird die „erschöpfte“ Kopie eines Computerprogramms durch Bekanntgabe des Produktschlüssels weiterverkauft, setzt die Berechtigung des Nacher-werbers zum Herunterladen und damit Vervielfältigen des Computerpro-gramms nach § 69d Abs. 1 UrhG voraus, dass der Vorerwerber seine Kopien dieses Programms zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs unbrauchbar gemacht hat BGH URTEIL I ZR 4/14 vom 19. März 2015 – Green-IT ZPO § 524; UrhG §

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Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT)

Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT) lösen die Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Anlagen und Geräten (BVB) teilweise ab. Weitere neue Vertragsbedingungen werden folgen. Seit 1972 wurden nach und nach die insgesamt sieben Vertragstypen der “Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen (BVB)” als Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von Datenverarbeitungsanlagen und -geräten eingeführt.

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Die Gestaltung von IT-Vertragswerken, SaaS, ASP-verträgen, Rechenzentrumsverträgen, Cloud Computing-Vertragswerken

IT-Recht Hannover Rechtsanwalt

IT-Verträge müssen fachspezifisch ausgestaltet werden, um eine rechtssichere Abbildung des zugrundeliegenden IT-Projektes zu gewährleisten. Dabei spielt der Vertragsgegenstand des Hauptvertrages eine zentrale Rolle; geht es um Software, Hardware, Datenbanken, IT-Systeme und/oder TK-Systeme, oder konkrete Teilbereiche. Individual-IT-Verträge/ Grossprojekte Dies beginnt bei Individualsoftware oder Individualprojekten mit der Planungs- und Entwurfsphase, in der durch die Erstellung von Lastenheften und Pflichtenheften entscheidende Weichen für

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