Haftungsrecht im Internet

Das Haftungsrecht im Internet umfasst die rechtlichen Verantwortlichkeiten von Unternehmen, Plattformbetreibern, Website-Betreibern und Nutzern für digitale Inhalte und Transaktionen. Es erstreckt sich auf zivilrechtliche, strafrechtliche und regulatorische Aspekte. 1. Arten der Haftung im Internet A) Vertragliche Haftung Wenn eine Partei gegen eine vertragliche Verpflichtung verstößt, kann sie zur Leistung oder zum Schadensersatz verpflichtet sein. Beispiele: Hosting-Verträge, E-Commerce-Bedingungen, SaaS-Verträge Relevante Gesetze:

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Unitymedia NRW darf die Router, die das Unternehmen den Kunden stellt, für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes mittels eines zweiten WLAN-Signals („WifiSpots“) nutzen, es genügt ein opt-out der Kunden

Unitymedia NRW darf die Router, die das Unternehmen den Kunden stellt, für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes mittels eines zweiten WLAN-Signals („WifiSpots“) nutzen. Eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden („Opt in“) ist hierfür nicht erforderlich. Es muss aber für die Kunden die jederzeitige Möglichkeit bestehen, durch einen Widerspruch aus diesem System auszusteigen („Opt out“). Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts

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Bei gleichnamigen genügt nicht ein allgemeiner Hinweis auf einer ansonsten leeren Seite, die Seite entstehe noch, um eine Priorität zu begründen, wenn die Domain treuhänderisch gehalten wird.

a) Der Registrierung eines aus einem bürgerlichen Namen bestehenden Domainnamens durch einen Treuhänder kommt im Verhältnis zu Gleichnamigen die Priorität zu, wenn für alle Gleichnamigen eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung des Namens als Domainname im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist oder ob der Namensträger die Eintragung nachträglich genehmigt hat, bevor der gleichnamige Prätendent –

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